Clubhaus
Miete des Clubhauses
- Bei jeder Benützung des Clubhauses muss man sich an die Clubhausordnung halten.
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Das Clubhaus kann zum Pauschalbetrag von CHF 150.00 / Tag von Clubmitgliedern für private Anlässe gemietet werden.
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YCA Clubmitglieder die sich noch in Ausbildung (Lehre, Studium, etc.) befinden, können das Clubhaus zum reduzierten Pauschalbetrag von CHF 50.00 mieten. Es muss während der ganzen Dauer des Anlasses mindestens ein YCA Clubmitglied anweisend sein
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YCA Clubmitglieder die das Clubhaus für Aktivitäten gemäss den Statuten des YCA Arbon nutzen möchten und es sich dabei um keine private oder kommerzielle Veranstaltung handelt, erhalten das Clubhaus kostenlos.Es muss während der ganzen Dauer des Anlasses mindestens ein YCA Clubmitglied anweisend sein.
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Yacht- und Segelvereinigungen, die das Clubhaus für offizielle Vereinsaktivitäten (Ausfahrten, Zusammentreffen, Clubbesprechungen, etc.) nutzen möchten, erhalten das Clubhaus kostenlos.
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Für eine mehrtätige Vermietung (ab 3. Tag) oder für Anlässe welche nicht über obenstehende Regelung abgedeckt sind, gelten besondere Tarife. Die spezielle Mietpauschale für diese Mietdauer wird durch den Vorstand individuell vereinbart. Die Anwesenheit eines YCA Mitglieds für die Dauer des Anlasses ist nicht vorgeschrieben.
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Bei einer Vermietung des Clubhauses muss ein Mietvertrag unterzeichnet werden.
Gesonderte Kosten:
- Die Getränke müssen über den YCA bezogen werden und gemäss der offiziellen Getränkepreisliste nach Aufwand verrechnet werden. Für Clubmitglieder wird ab einer Getränkekonsumationsgrenze von CHF 250.00 / Tag, die Clubhauspauschale erlassen.
- Zerschlagenes Essgeschirr wird mit CHF 10.00 / Teller und Trinkgläser mit CHF 5.00 pro Glas an den Mieter weiterbelastet.